EU-Bauproduktenverordnung und Recycling-Baustoffe

Die Bauproduktenverordnung dient dem übergeordneten Ziel, dass Bauwerke so entworfen und ausgeführt werden, dass sie weder die Sicherheit von Menschen, Haustieren oder Gütern gefährden noch die Umwelt schädigen. Hierzu definiert die Bauproduktenverordnung Grundanforderungen an Bauwerke und legt zugleich Bedingungen für das Inverkehrbringen oder die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem europäischen Markt durch die Aufstellung von harmonisierten Regeln für die Bauprodukte fest. Die Anforderungen an Bauprodukte bestimmen sich nach wie vor nach deutschem Recht.

Europäisch harmonisierte technische Regeln für Bauprodukte

Die Bauproduktenverordnung setzt europäisch harmonisierte technische Spezifikationen der Bauprodukte voraus, mit denen technische Handelshemmnisse im Bausektor beseitigt werden. Darunter sind zum einen harmonisierte europäische Bauproduktnormen (DIN EN) und zum anderen Europäische Technische Bewertungen (analog zu allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen) zu verstehen. Recycling-Baustoffe fallen je nach Anwendung in den Geltungsbereich folgender harmonisierter Produktnormen:

  • mineralische Recycling-Baustoffe für den Ingenieur- und Straßenbau:
    DIN EN 13242 „Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für den Ingenieur- und Straßenbau“; Ausgabe 2008-3 (geplante Neuausgabe 2013-8)
  • mineralische Recycling-Baustoffe als Betonzuschlagstoffe:
    DIN EN 12620 „Gesteinskörnungen für Beton“; Ausgabe 2013-07
  • mineralische Recycling-Baustoffe für Asphalt und Verkehrswegeoberflächen:
    DIN EN 13043 „Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen“; Ausgabe 2002-12 (geplante Neuausgabe 2013-8)

Ungebundene Gemische für den Bau und die Instandhaltung von Straßen, Flugplätzen und anderen Verkehrsflächen:

DIN EN 13285 „Ungebundene Gemische – Anforderungen“; Ausgabe 2010-12 wurde vom CEN ohne Mandat der EU-Kommission erstellt und stellt hingegen somit keine harmonisierte Norm im Sinne der Bauproduktenverordnung dar.

Anwendungsbereich:

„Diese Europäische Norm legt Anforderungen an ungebundene Gemische fest, die beim Bau und bei der Instandhaltung von Straßen, Flugplätzen und anderen Verkehrsflächen angewendet werden. Die Anforderungen werden unter entsprechenden Querverweisen auf EN 13242 festgelegt. Diese Europäische Norm gilt für ungebundene Gemische aus natürlichen, künstlichen und rezyklierten Gesteinskörnungen mit einer oberen Siebgröße (D) von 8 mm bis 90 mm und einer unteren Siebgröße (d) = 0 bei der Auslieferung. Gemische mit einer oberen Siebgröße (D) größer als 90 mm werden in dieser Europäischen Norm nicht erfasst, dürfen jedoch unter den am Verwendungsort geltenden Bedingungen eingesetzt werden. Der Wassergehalt des Gemisches und die Dichte der eingebauten Schicht sind keine für die Gemische vorgeschriebenen Anforderungen. Beide Eigenschaften hängen von der Überwachung der eingebauten Schicht ab und liegen außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Europäischen Norm.“