Ersatzbaustoffverordnung/Mantelverordnung

Die BGRB fordert eine bundeseinheitliche Regelung für güteüberwachte Recycling-Baustoffe und Böden. Unter diesem Aspekt begrüßt die Bundesgütegemeinschaft das Bestreben des Bundesumweltministeriums, mit der Ersatzbaustoffverordnung zum ersten Mal eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwendung von Recycling-Baustoffen zu schaffen und zugleich den Produktstatus für Recycling-Baustoffe der höchsten Güteklasse zu definieren. Die Ersatzbaustoffverordnung ist in die sogenannten Mantelverordnung „eingebettet“ worden, die u. a. eine Änderung der Grundwasserverordnung sowie eine Änderung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung beinhalten soll.

Viele Aspekte der Mantelverordnung sind jedoch kritikwürdig. Die BGRB hat sich in einer gemeinsamen Stellungnahme (Verlinkung zur gemeinsamen Stellungnahme) mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks, dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe und dem Deutschen Abbruchverband an das Bundesumweltministerium gewandt und kritisiert folgende Punkte:

  • In der Grundwasserverordnung sollen Prüfwerte verrechtlicht werden, die die Anforderungen der EG-Trinkwasserlinie weit übersteigen.
  • Die Prüfwerte gelten nicht im Grundwasserkörper sondern sind im Tropfen Eluat aus dem RC-Baustoff einzuhalten. Die Verdünnungseffekte im millionenfach größeren Grundwasserkörper werden aus politischen Gründen unberücksichtigt gelassen.
  • Die Ersatzbaustoffverordnung diskriminiert auch als Produkt anerkannte Recycling-Baustoffe durch völlig überzogene Überwachungs-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.
  • Auch für Böden würde ein unverhältnismäßig großer Beprobungs- und Untersuchungsaufwand entstehen.
  • Die Regelungen zur Verwendung der einzelnen Recycling-Baustoffe sind kompliziert, unübersichtlich und deshalb abschreckend.
  • Wegen der Mängel der Mantelverordnung ist ein Rückgang der Recyclingquoten um bis zu 50 Prozent zu befürchten.

Im Jahr 2013 tagte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Ersatzbaustoffverordnung. Einige Länder haben eine grundsätzliche Kritik an der Ersatzbaustoffverordnung geäußert und einer Verschärfung im Sinne eines noch besseren Grundwasser- und Bodenschutzes gefordert. Diese Forderungen der Länder sind absolut unausgewogen, zumal bislang keine Beeinträchtigung von Boden oder Grundwasser durch die mittlerweise eine Milliarde Tonnen verwendeten Recycling-Baustoffe festzustellen sind. Deshalb fordert die BGRB:

  • Die Verwertbarkeit von Recycling-Baustoffen und Böden darf nicht durch unausgewogene Regelungen zunichte gemacht werden.
  • Die Umsetzung der Forderung der Länder würde das weitestgehende Aus für die Kreislaufwirtschaft Bau bedeuten.
  • Eine bundeseinheitliche Regelung ist überfällig! Die schon viele Jahre andauernde Bearbeitungs- und Beratungsphase der Ersatzbaustoffverordnung muss endlich in ein praktikables Ergebnis münden!